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HEUMANN’S Blasen- und Nierentee SOLUBITRAT®

Hersteller: Angelini Pharma
  • Fördert die Harnausscheidung und unterstützt die Ausspülung eventueller Erreger
  • Auch begleitend zur Antibiotikatherapie anwendbar
  • Rein pflanzliche aktive Wirkstoffe mit hoher Wirkstoffkonzentration
  • Einfache und schnelle Anwendung dank Pulverform

14,95 

MwSt.: 1,36 
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Produktdetails

Die bewährte, pflanzliche Empfehlung bei Harnwegserkrankungen

Heumann’s Blasen- und Nierentee Solubitrat® ist das bewährte, pflanzliche Arzneimittel bei Harnwegserkrankungen. Diese hochwertige Arznei ist rezeptfrei in jeder österreichischen Apotheke erhältlich. Die Wirkung ist harntreibend, entzündungshemmend und krampflösend.

  • Durchspülend
  • Entzündungshemmend
  • Krampflösend

Solubitrat® enthält ein hochkonzentriertes Wirkstoffgemisch des Riesengoldrutenkrauts und des Birkenblattes im Verhältnis 52,7% / 47,3% (Riesengoldrutenkraut/Birkenblatt). Diese Pflanzen haben sich in ihrer langjährigen Anwendung bestens bewährt bei Harnwegserkrankungen. Eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr hilft bei der Ausspülung von Krankheitserregern.

Auch bei Nierengrieß sowie zur Vor- und Nachbehandlung bei Harnsteinen kann Heumann’s Blasen- und Nierentee Solubitrat® eingesetzt werden zur Durchspülung.

Erreger aus dem Körper ausspülen

Eine erhöhte Flüssigkeitszufuhr ist bei einer Harnwegserkrankung grundsätzlich wichtig, um die Krankheitserreger aus dem Körper zu spülen. Um den Bedarf von mindestens 2-3 Litern täglich besser decken zu können, ist die Einnahme von Heumann’s Blasen- und Nierentee Solubitrat® als flüssig zubereitetes Arzneimittel unterstützend gut geeignet. Hinzu kommt: Die enthaltenen Wirkstoffe aus den beiden Arzneipflanzen Riesengoldrutenkraut und Birkenblatt wirken harntreibend, krampflindernd und entzündungshemmend, so dass das Ausspülen der Erreger zusätzlich unterstützt wird.

Durchspülend, entzündungshemmend und krampflösend

Das pflanzliche Arzneimittel Heumann‘s Blasen- und Nierentee Solubitrat® hat sich bei Harnwegserkrankungen bereits seit über 60 Jahren bewährt. Vertrauen Sie auf die Kraft der Arzneipflanzen. Das Ausspülen der Erreger aus dem Körper wird unterstützt, die Entzündung wird bekämpft und Krämpfe gelöst.

Das Geheimnis des rezeptfrei erhältlichen Arzneimittels Solubitrat® liegt in dem hochkonzentrierten Wirkstoffgemisch aus Riesengoldrutenkraut und Birkenblatt. Sowohl Birkenblatt als auch Riesengoldrutenkraut besitzen als Arzneipflanzen eine lange Tradition. In Heumann’s Blasen- und Nierentee Solubitrat® werden sie sinnvoll kombiniert, so dass sich ihre Wirkungen gegen Harnwegserkrankungen bestens ergänzen können.

Arzneipflanzen mit bewährter Wirkung

Solubitrat® bietet als hochkonzentriertes Wirkstoffgemisch die bei Harnwegserkrankung bewährten Arzneipflanzen Riesengoldrutenkraut und Birkenblatt. Die Anwendung des Aufgusspulvers ist besonders einfach und bereits ab 12 Jahren möglich. Die Goldrute hat eine entzündungshemmende, krampflindernde und harntreibende Wirkung. Birkenblatt wirkt gezielt durchspülend, optimal für die Durchspülungstherapie.

Die Wirkung bei Harnwegserkrankungen

Unkomplizierte Harnwegserkrankungen der unteren Harnwege bei Frauen, zum Beispiel eine Blasenentzündung oder Harnwegsinfekt, können oftmals direkt mit Hilfe von Solubitrat® behandelt werden. In Kombination mit reichlich Flüssigkeitsaufnahme kann die durchspülende Wirkung von Solubitrat® zu einer ausreichenden Erregerausspülung führen. Die Infektion klingt ab und die unangenehmen Symptome, wie direkte Schmerzen beim Urinieren und häufiger Harndrang werden reduziert. Unterstützend und erleichternd helfen die krampflösenden und entzündungshemmenden Eigenschaften von Solubitrat®.

Die ärztliche Abklärung der Erkrankung wird empfohlen. Wenn sich jedoch nach 5 Tagen Anwendung von Solubitrat® keine Besserung einstellt oder während der Anwendung Symptome wie zum Beispiel Fieber, erschwerte oder schmerzhafte Blasenentleerung, Krämpfe oder Blut im Urin auftreten, ist jedenfalls ein Arzt aufzusuchen.

Die Wirkung bei Harnsteinen und Nierengrieß

Heumann‘s Blasen- und Nierentee Solubitrat® ist geeignet für die Vor- und Nachsorgebehandlung bei Harnsteinen. Mittels Durchspülungstherapie wird für eine ausreichende Durchspülung der Harnwege gesorgt. Die Harnausscheidung wird dank dem in Solubitrat® enthaltenen hochkonzentrierten Wirkstoffgemisch aus Riesengoldrutenkraut und Birkenblatt verstärkt. Die problematische Harnansäuerung wird durch die Verdünnung des im Körper befindlichen Harns verringert. Die ärztliche Abklärung zur Anwendung von Solubitrat® bei Harnsteinen wird empfohlen.

Auch bei Nierengrieß hilft die durchspülende Wirkung von Solubitrat®. Die kleinen gebildeten Kristalle können durch die gesteigerte Harntätigkeit in Kombination mit erhöhter Flüssigkeitszufuhr (2,5-3 Liter am Tag) abgehen. Die ärztliche Abklärung zur Anwendung von Solubitrat® bei Nierengrieß wird empfohlen.

Inhaltsstoffe

Arzneipflanzen mit bewährter Wirkung

Solubitrat® bietet als hochkonzentriertes Wirkstoffgemisch die bei Harnwegserkrankung bewährten Arzneipflanzen Riesengoldrutenkraut und Birkenblatt. Die Anwendung des Aufgusspulvers ist besonders einfach und bereits ab 12 Jahren möglich. Die Goldrute hat eine entzündungshemmende, krampflindernde und harntreibende Wirkung. Birkenblatt wirkt gezielt durchspülend, optimal für die Durchspülungstherapie.

Anwendungsgebiete

Einfache Anwendung dank Pulverform

Heumann’s Blasen- und Nierentee Solubitrat® ist ein pflanzliches Arzneimittel zur Durchspülung bei krampfartigen und entzündlichen Erkrankungen der Harnwege, bei Nierengrieß, zur Vor- und Nachsorgebehandlung bei Harnsteinen.

Solubitrat® wird 3-5 mal täglich angewendet bei Erwachsen und Jugendlichen ab 12 Jahren. Die Anwendung unter 12 Jahren ist nicht empfohlen.

Solubitrat® ist ein körniges, hellbraunes Aufgusspulver mit dem Geruch nach Orangen.

Tipp: Starten Sie die Behandlung frühzeitig, Sie unterbinden damit eine weitere Vermehrung der Krankheitserreger.

Während der Durchspülungstherapie mit Solubitrat® soll auf reichliche Flüssigkeitszufuhr geachtet werden.

Es wird empfohlen die Behandlung mit Solubitrat® mit Ihrem Arzt oder Apotheker zu besprechen. Wenn Sie sich nach 5 Tagen nicht besser oder gar schlechter fühlen, wenden Sie sich an Ihren Arzt. Wenn Beschwerden wie Fieber, erschwerte oder schmerzhafte Blasenentleerung, Krämpfe oder Blut im Urin während der Anwendung von Heumann’s Blasen- und Nierentee Solubitrat® auftreten muss ein Arzt aufgesucht werden. Eine gleichzeitige Behandlung mit synthetisch hergestellten harntreibenden Arzneimitteln wird nicht empfohlen.

Schwangerschaft und Stillzeit

Wenn Sie schwanger sind oder stillen, oder wenn Sie vermuten, schwanger zu sein oder beabsichtigen, schwanger zu werden, fragen Sie vor der Einnahme dieses Arzneimittels Ihren Arzt oder Apotheker um Rat. Da keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen, wird die Anwendung in der Schwangerschaft und Stillperiode nicht empfohlen.

Zubereitung

3-5 mal täglich (wenn nicht anders verordnet)

Das Arzneimittel Solubitrat® ist ein Aufgusspulver. 1 Messlöffel (dem Produkt beiliegend) wird unter Umrühren in heißem oder warmem Wasser (ca. 150 ml) aufgelöst. Es ist möglich die Zubereitung mit Süßungsmitteln zu süßen. Halten Sie den Messlöffel sauber und trocken bei Entnahme des Pulvers.

Tipp: Das Aufgusspulver löst sich ebenfalls in kaltem Wasser. Ideal für die heißen Monate.

Solubitrat® ist sofort nach der Zubereitung trinkbar, es ist keine Wartezeit notwendig.

Heumann’s Blasen- und Nierentee Solubitrat® darf nicht eingenommen werden:

  • wenn Sie allergisch (überempfindlich) gegen Birken bzw. Birkenpollen, Goldrute oder andere Korbblütler oder die sonstigen Bestandteile gem. Packungsbeilage dieses Arzneimittels sind
  • wenn Sie an Krankheiten leiden, bei denen Sie auf eine reduzierte Flüssigkeitsaufnahme achten müssen, wie z. B. bei schweren Herz- und Nierenerkrankungen
  • bei Ödemen (Wasseransammlungen im Gewebe) infolge von eingeschränkter Herz- oder Nierenleistung.

Tipp: Das Glas nach Gebrauch sofort fest verschließen.

Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem Umkarton und Etikett nach „Verwendbar bis“ angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats.

Pflichttext:

Über Wirkungen und mögliche unerwünschte Wirkungen informieren Gebrauchsinformation, Arzt oder Apotheker.